HONORAR

Nicht umsonst schön.


Über die Kosten des geplanten Eingriffs sprechen wir am liebsten persönlich mit Ihnen:
Rufen Sie uns einfach an: +49 (0) 89 / 10 11 93 10
Wir beraten Sie gerne.

Kosten für medizinisch indizierte Eingriffe

werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen.
Die Kostenübernahme muss vor dem Eingriff geklärt sein.

Kosten für ästhetische Eingriffe

können - verständlicherweise - nicht von der Krankenversicherung getragen werden.
Die effektiven Kosten einer sog Schönheitsoperation hängen ab von:

  • Art und Umfang des jeweiligen Eingriffs
  • Operations- und Zeitaufwand
  • Schwierigkeitsgrad
  • Material- und Personalkosten
  • örtliche Betäubung / Dämmerschlaf oder Vollnarkose
  • ambulante oder stationäre Behandlung

Der Gesamtumfang des Honorars kann erst im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs und einer gründlichen medizinischen Untersuchung genau ermittelt werden.

Entscheiden Sie sich für den Eingriff, erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag.

Meine ärztlichen Leistungen werden vorschriftsmässig nach der Gebührenordnung für Ärzte / GOÄ berechnet.

Ihre Detailfragen beantworten wir gerne - kontaktieren Sie uns bitte.